Alle Angaben zum Schadenfall und sämtliche Tatsachen, die die Feststellung der Schadenumstände beeinflussen, sind vollständig, inhaltlich korrekt und ohne Aufforderung zu melden. Es darf nichts Bedeutsames verschwiegen werden. Diese Anforderung gilt auch für Aussagen gegenüber Polizei, Behörden, Sachverständigen und Ärzten. Die Besichtigung der beschädigten Sache ist zu gestatten und alle erforderlichen Unterlagen sind auszuhändigen. Werden eine oder mehrere der gebotenen Melde- oder Verhaltenspflichten oder Obliegenheiten, insbesondere die Schadenminderungspflicht, verletzt, können die Versicherer ihre Leistungen kürzen oder verweigern.