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Service
Privat genutzte Segel- und Motorboote. Die Versicherung von Ruderbooten, Jollen und RIBs wird von Fall zu Fall geprüft.
Sie werden durch Spezialisten kompetent, freundlich und zuvorkommend beraten. Im Schadenfall erfahren Sie Unterstützung und eine speditive Erledigung.
Europäische Binnengewässer (Seen, Flüsse und Kanäle), europäische Küstengewässer, weltweite Gewässer.
Ja, natürlich! Schäden beim Ein- und Auswassern, beim Auf- und Abladen sowie alle Land-, Fluss- und Fährtransporte innerhalb Europas sind versichert, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass sowohl das Wasserfahrzeug als auch das Transportmittel dafür geeignet ist und das Wasserfahrzeug sachgemäss verladen und befestigt ist.
Die Versicherer vergüten im Falle der Beschädigung oder des Teilverlustes die bei Eintritt des Versicherungsfalles geltenden, zur Ausbesserung notwendigen Reparatur- und Ersatzkosten, ohne Abzug „Neu für Alt“.
Die bei Vertragsabschluss vereinbarte und in der Police dokumentierte Versicherungssumme gilt als „feste Taxe“. Eine Unterversicherung kann von den Versicherern nicht geltend gemacht werden.
Wir gewähren Neukunden einen Schadenfreiheitsrabatt bis zu 40%, wenn in den vergangenen 4 Jahren keine Schäden erstattet wurden. Ist während eines Versicherungsjahres kein Schadenfall eingetreten, für den die Versicherer eine Entschädigung leisten oder eine Rückstellung machen müssen, so berechnet sich die Prämie für das folgende Versicherungsjahr nach der nächsttieferen Prämienstufe, es sei denn, der Versicherungsnehmer habe bereits die niedrigste Prämienstufe erreicht.
Der ist seit sehr vielen Jahren bereits Standard. Hat im Zeitpunkt des Schadenereignisses der Vertrag während mindestens 4 Versicherungsjahren schadenfrei bestanden, erfolgt keine Rückstufung des Rabatts.
Nein, nicht bei allen Schadenfällen wird ein Selbstbehalt in Abzug gebracht. Vom Selbstbehalt ausgenommen sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Hagel, Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Schäden am Beiboot und dessen Aussenbordmotor, an den persönlichen Effekten, Schäden bei Hilfeleistungen, Totalverlust.
Hat im Zeitpunkt des Schadenfalles der Vertrag während mindestens 4 Versicherungsjahren schadenfrei bestanden, reduziert sich der Selbstbehalt im 1. Schadenfall um die Hälfte.
Ja, bis zu 4 Regatten pro Jahr. Zusätzliche Regatten können mit einem Prämienzuschlag versichert werden.
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer (Bootseigner) für diese Informationen verantwortlich. Bei Gebrauchtbooten können mit Hilfe von Fachexperten oder Werften Zustandsgutachten, Wertschätzungen, sonstige Wertnachweise und Fotos erstellt werden.
Als gedeckte Aufwendungen gelten auch Bergungs- und/oder Wrackbeseitigungskosten bis zu 200% der Versicherungssumme zusätzlich versichert.