Wird für jeden Schadenfall ein Selbstbehalt abgezogen?
Nein, nicht bei allen Schadenfällen wird ein Selbstbehalt in Abzug gebracht. Vom Selbstbehalt ausgenommen sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Hagel, Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Schäden am Beiboot und dessen Aussenbordmotor, an den persönlichen Effekten, Schäden bei Hilfeleistungen, Totalverlust.