Verhalten im Schadenfall
Ein Schaden – verschuldet oder unverschuldet - ist schnell passiert. Um eine rasche und unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Punkte zu beachten:
- Verhalten Sie sich immer so, als wären Sie nicht versichert.
- Ergreifen Sie alle zumutbaren Massnahmen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens.
- Handeln Sie nach gesundem Menschenverstand.
- Erstellen Sie aussagekräftige Schadenfotos (Detail- und Gesamtaufnahmen).
- Senden Sie uns eine detaillierte Schadenschilderung und Kostenvoranschläge.
- Jedes Ereignis ist im Logbuch festzuhalten.
Personenschäden
Personenschäden sind mit genauen Angaben über den Gesundheitszustand und die Art der Verletzung der betroffenen Personen unverzüglich zu melden.
Kollision
Bei Kollisionsschäden erstellen Sie bitte ein Protokoll über Hergang und Umfang des Schadens und unterzeichnen Sie dieses gemeinsam mit dem Kollisionsgegner.
Diebstahl/Vandalismus
Bei Einbruch-, Diebstahl-, Vandalen- und Brandschäden erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Drittschäden
Bei Drittschäden oder Transportschäden halten Sie den Verursacher schriftlich haftbar. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und benennen Sie, wenn möglich, Zeugen.
Bergung/Schlepphilfe
Bei Seenotfällen mit Hilfeleistung, Schlepphilfe oder Bergung: Versuchen Sie eine Entschädigung zu vereinbaren. Das kann auch durch Zurufen geschehen. Vermerken Sie dies mit Zeugen im Logbuch. Kommt keine Einigung zustande, verlangen Sie mindestens einen Vertrag auf der Basis Lloyd's Open Form (no cure - no pay - kein Erfolg, keine Bezahlung). Geben Sie keine Auskunft über den Wert der Yacht und unterschreiben Sie, wenn möglich, keine Verträge ohne vorherige Absprache mit MURETTE.