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Offertanfrage Yachtversicherungen

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Europäische Binnengewässer einschliesslich Flüsse, Kanäle und damit verbundene Seehäfen bis zu deren äusserster Mole oder bis zu deren Seegrenze.

Atlantische Gewässer innerhalb der Verbindungslinien 25°N bis 60°N (einschliesslich Bergen) und 20°W, inklusive Ostsee, Kattegat und Skagerrak, Nordsee, Englischer Kanal, Irische See und Kanarische Inseln sowie das Mittelmeer einschliesslich der Meerengen und anschliessenden Binnenmeere.

Weltweit

Nutzung

Vorschäden

Vorversicherer

Informationen und Datenschutz

Vertragsgrundlagen

Die Vertragsdauer der Versicherungsverträge beträgt mindestens ein Jahr, bzw. wie in der Police festgelegt und endet einheitlich am 31.03. um 24:00 eines jeden Jahres. Sofern keine Kündigung erfolgt, wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Sämtliche angebotenen Versicherungen können auch einzeln abgeschlossen werden.

Gesetzliche Abgaben

Zusätzlich zu den in der Offerte und im Antrag ausgewiesenen Prämien der Yacht-Kasko-, Yacht-Haftpflicht- und Yacht-Rechtsschutzversicherung wird die gesetzliche Stempelsteuer von 5% erhoben. Bei ausländischen Flaggen wird der Steuersatz des jeweiligen Flaggenstaates in Rechnung gestellt.

Gebühren

Bei Abschluss der Versicherungsverträge werden die Gebühren pro Vertrag / pro Folgerechnung erhoben. Diese werden in der Offerte ausgewiesen.

Datenschutz

Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsabwicklung ergeben, werden der/den betreffenden Versicherungsgesellschaft/en weitergeleitet. MURETTE verwendet diese Daten insbesondere für die Bestimmung der Prämie/n, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. MURETTE kann im erforderlichen Umfang Daten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Erst-, Mit- und Rückversicherer, sowie an in- und ausländische Gesellschaften zur Bearbeitung weiterleiten. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bei MURETTE über die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die Einwilligung zur Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden.